Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger

Pflichtverteidigung.
Verständlich.
Konsequent.
Bundesweit.

Rechtsanwalt Markus Chilcott und sein Team verteidigen bundesweit in Strafverfahren. Hier erhalten Sie eine unabhängige erste Orientierung – klar, verständlich und auf Ihren Verfahrensstand bezogen.

  • 20+ Jahre Erfahrung
  • 25 Standorte
  • 24/7 telefonisch erreichbar
01Vorwurf einordnenWas wird konkret vorgeworfen?
02Verteidigung klärenBesteht ein Fall notwendiger Verteidigung?
03Nächste SchritteFristen sichern, Akteneinsicht, Strategie.

Nicht irgendein Anwalt.
Ihre Verteidigung.

„Pflichtverteidiger“ bedeutet nicht, dass das Gericht Ihnen einen beliebigen Anwalt aufzwingen muss. Es bedeutet, dass das Verfahren ohne Verteidiger nicht geführt werden darf.

Sie können regelmäßig selbst einen geeigneten Strafverteidiger benennen. Entscheidend ist, früh zu handeln: vor einer Einlassung, vor Ablauf einer gerichtlichen Benennungsfrist und möglichst vor wesentlichen Ermittlungsmaßnahmen.

A

Notwendige Verteidigung

Das Gesetz verlangt einen Verteidiger, wenn die Tragweite, Schwierigkeit oder konkrete Lage des Verfahrens eine Verteidigung notwendig macht.

B

Eigenes Benennungsrecht

Sie dürfen einen Verteidiger Ihres Vertrauens vorschlagen. Ohne wichtigen Grund soll das Gericht von diesem Wunsch nicht abweichen.

C

Unabhängige Verteidigung

Der Pflichtverteidiger ist allein der sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Interessen verpflichtet – nicht dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

Rechtsanwalt Markus Chilcott, bundesweit tätiger Strafverteidiger
Markus ChilcottRechtsanwalt · Strafverteidiger

Ihr Strafverteidiger

Rechtsanwalt
Markus Chilcott.

Inhaber von Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger und seit mehr als 20 Jahren im Strafrecht tätig.

Rechtsanwalt Chilcott und sein Team beraten und verteidigen im allgemeinen Strafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittel- und Konsumcannabisstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Verkehrsstrafrecht. Im Mittelpunkt stehen frühe Akteneinsicht, eine klare Verteidigungsstrategie und das bestmögliche Ergebnis im konkreten Verfahren.

20+Jahre Erfahrung als Strafverteidiger
600bearbeitete Strafrechtsfälle pro Jahr
25Standorte deutschlandweit

Typische Konstellationen

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?

Die folgende Übersicht zeigt häufige Fälle. Sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Verfahrens.

Gesetzestext zu § 140 StPO
  • 01Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung
  • 02Vorwurf eines Verbrechens
  • 03Hauptverhandlung vor Landgericht oder Oberlandesgericht
  • 04Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolge
  • 05Schwierige Sach- oder Rechtslage
  • 06Erkennbar fehlende Fähigkeit zur Selbstverteidigung

Vom ersten Kontakt
zur klaren Strategie.

Gute Verteidigung beginnt nicht mit einer vorschnellen Aussage, sondern mit gesicherten Informationen und einem planvollen Vorgehen.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Vorwurf, Aktenzeichen, Fristen und Verfahrensstand kurz übermitteln.

  2. 02

    Unterlagen prüfen

    Ladung, Anhörung, Anklage oder gerichtliches Schreiben werden eingeordnet.

  3. 03

    Bestellung beantragen

    Die Benennung gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft wird rechtzeitig erklärt.

  4. 04

    Verteidigung entwickeln

    Nach Akteneinsicht werden Ziel, Einlassung und weitere Anträge festgelegt.

Bis zur Akteneinsicht gilt regelmäßig:Keine Angaben zum Tatvorwurf ohne vorherige Beratung.

Bereits bestellt?

Ein Wechsel ist möglich – aber nicht grenzenlos.

Wer mit einem bereits bestellten Verteidiger unzufrieden ist, kann nicht automatisch jederzeit wechseln. Das Gesetz kennt jedoch klare Ansatzpunkte.

  • Kurze Benennungsfrist nach einer Eilbestellung in Haftsachen
  • Endgültig zerstörtes Vertrauensverhältnis
  • Keine angemessene Verteidigung mehr gewährleistet
  • Einvernehmlicher Wechsel ohne Mehrkosten und Verzögerung
Wechsel prüfen lassen

Pflichtverteidigung ist nicht automatisch kostenlos.

Die Staatskasse zahlt zunächst die gesetzliche Vergütung. Wer verurteilt wird, muss diese Kosten häufig im Rahmen der Verfahrenskosten erstatten.

01

BestellungDas Gericht ordnet einen Verteidiger bei.

02

VergütungDie Staatskasse zahlt die gesetzlichen Gebühren zunächst aus.

03

KostenentscheidungAm Ende richtet sich die Belastung nach dem Verfahrensausgang.

Bundesweit tätig

Spezialisierung kennt keine Postleitzahl.

Die erste Besprechung, die Akteneinsicht und die Entwicklung der Strategie lassen sich effizient aus der Distanz organisieren. Gerichtstermine und notwendige persönliche Gespräche finden vor Ort statt.

Mit vier Zentralstandorten und weiteren Zweigstellen bzw. Besprechungszentren ist die Kanzlei in 25 Städten präsent.

Deutschlandweit
für Sie vor Ort.

Die Kanzlei unterhält vier Zentralstandorte sowie Zweigstellen und Besprechungszentren im gesamten Bundesgebiet.

Zentralstandort

Schleswig

Schubystr. 128, 24837 Schleswig

Hauptkanzleisitz · Zentrale Postanschrift Schleswig-Holstein
Telefax
04621 944 8689
Standortdetails →
Zentralstandort

Frankfurt am Main

Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt am Main

Zentrale Postanschrift Mitte · Kompetenzzentrum Sexualstrafrecht
Telefax
069 348 7715 19
Standortdetails →
Alle weiteren 21 Standorte anzeigen

Fundiert erklärt.
Für den konkreten nächsten Schritt.

Die vertiefenden Beiträge beantworten die Fragen, die in der Praxis meist unter Zeitdruck entstehen. Sie beruhen auf der aktuellen Strafprozessordnung und ausgewerteter Fachliteratur zur notwendigen Verteidigung.

Fachlich verantwortlich:Rechtsanwalt Markus Chilcott · Strafverteidiger seit mehr als 20 Jahren · zuletzt geprüft am 12. Juli 2026

Kurz beantwortet

Was Beschuldigte jetzt wissen sollten.

01Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst auswählen?

Grundsätzlich ja. Vor der Bestellung soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Verteidiger zu benennen. Dem Wunsch ist regelmäßig zu entsprechen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Reagieren Sie deshalb möglichst innerhalb der gesetzten Frist.

02Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?

Nicht zwingend. Zunächst trägt die Staatskasse die gesetzliche Vergütung. Bei einer Verurteilung können die Verfahrenskosten und damit auch die Pflichtverteidigergebühren auferlegt werden. Die genaue Kostenfolge hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

03Ist ein Pflichtverteidiger weniger engagiert als ein Wahlverteidiger?

Nein. Die Bestellung beschreibt die rechtliche Grundlage der Mitwirkung und die Vergütung, nicht die Qualität oder Unabhängigkeit der Verteidigung. Auch ein zunächst gewählter Verteidiger kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden.

04Wann liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor?

Typische Fälle sind Untersuchungshaft, ein Verbrechensvorwurf, eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Landgericht oder eine besondere Schwierigkeit bzw. Tragweite des Verfahrens. Entscheidend ist stets die konkrete Situation nach § 140 StPO.

05Kann ich den bereits bestellten Pflichtverteidiger wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, aber nicht jederzeit ohne Weiteres. § 143a StPO regelt mehrere Fallgruppen, etwa einen fristgerechten Wechsel nach einer schnellen Bestellung in Haftsachen oder ein endgültig zerstörtes Vertrauensverhältnis. Das sollte früh geprüft und substantiiert vorgetragen werden.

06Ist eine bundesweite Verteidigung sinnvoll?

Ja, besonders wenn Spezialisierung und Erfahrung wichtiger sind als die räumliche Nähe. Akteneinsicht, Besprechungen und Strategiearbeit lassen sich bundesweit organisieren; Gerichtstermine werden selbstverständlich vor Ort wahrgenommen.

24 Stunden an 7 Tagen erreichbar

Schildern Sie kurz,
worum es geht.

Für eine erste Einordnung genügen Tatvorwurf, Aktenzeichen, Verfahrensstand und bekannte Fristen. Bitte übersenden Sie keine sensiblen Originalunterlagen ohne vorherige Abstimmung.

Eine Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandatsverhältnis.