Besprechungszentrum · bundesweite Strafverteidigung
Pflichtverteidiger
in Neumünster.
Rechtsanwalt Markus Chilcott und sein Team prüfen, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, sichern Benennungsfristen und koordinieren die Verteidigung im gesamten Strafverfahren.
Brachenfelder Str. 45
24837 Neumünster
- Telefon
- 04321 539 8960
- Telefax
- 04321 539 8969
So beginnt die Verteidigung
Frist prüfen. Unterlagen einordnen. Akteneinsicht beantragen.
- 01
Verfahrensstand mitteilen
Tatvorwurf, Aktenzeichen, Ladung, Anklage und bekannte Termine ermöglichen eine erste Einordnung.
- 02
Notwendige Verteidigung prüfen
Maßgeblich sind insbesondere § 140 StPO, die zu erwartenden Rechtsfolgen und die Schwierigkeit des Verfahrens.
- 03
Wunschverteidiger benennen
Ist eine Frist gesetzt, sollte der gewünschte und übernahmebereite Verteidiger rechtzeitig gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft bezeichnet werden.
Vertiefende Informationen
Häufige Fragen zum Standort Neumünster
Kann ich den Pflichtverteidiger selbst auswählen?
Grundsätzlich ja. Vor einer Bestellung soll Gelegenheit bestehen, innerhalb der gesetzten Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Der benannte Verteidiger sollte seine Übernahmebereitschaft bestätigen.
Kann die Kanzlei auch außerhalb von Neumünster verteidigen?
Ja. Die Strafverteidigung erfolgt bundesweit. Der Standort erleichtert die regionale Erreichbarkeit; die Bearbeitung ist nicht auf ein bestimmtes Gericht oder Bundesland beschränkt.
Was sollte ich vor dem ersten Gespräch bereithalten?
Hilfreich sind Tatvorwurf, Aktenzeichen, Verfahrensstand, gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Schreiben sowie alle bekannten Fristen und Termine.