Pflichtverteidiger.de

Zweigstelle · bundesweite Strafverteidigung

Pflichtverteidiger
in Saarbrücken.

Rechtsanwalt Markus Chilcott und sein Team prüfen, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, sichern Benennungsfristen und koordinieren die Verteidigung im gesamten Strafverfahren.

ZweigstelleChilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger

St. Johanner Straße 41–43
66111 Saarbrücken

Telefon
0681 410 99 603
Telefax
0681 410 99 606

So beginnt die Verteidigung

Frist prüfen. Unterlagen einordnen. Akteneinsicht beantragen.

  1. 01

    Verfahrensstand mitteilen

    Tatvorwurf, Aktenzeichen, Ladung, Anklage und bekannte Termine ermöglichen eine erste Einordnung.

  2. 02

    Notwendige Verteidigung prüfen

    Maßgeblich sind insbesondere § 140 StPO, die zu erwartenden Rechtsfolgen und die Schwierigkeit des Verfahrens.

  3. 03

    Wunschverteidiger benennen

    Ist eine Frist gesetzt, sollte der gewünschte und übernahmebereite Verteidiger rechtzeitig gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft bezeichnet werden.

FAQ

Häufige Fragen zum Standort Saarbrücken

Kann ich den Pflichtverteidiger selbst auswählen?

Grundsätzlich ja. Vor einer Bestellung soll Gelegenheit bestehen, innerhalb der gesetzten Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Der benannte Verteidiger sollte seine Übernahmebereitschaft bestätigen.

Kann die Kanzlei auch außerhalb von Saarbrücken verteidigen?

Ja. Die Strafverteidigung erfolgt bundesweit. Der Standort erleichtert die regionale Erreichbarkeit; die Bearbeitung ist nicht auf ein bestimmtes Gericht oder Bundesland beschränkt.

Was sollte ich vor dem ersten Gespräch bereithalten?

Hilfreich sind Tatvorwurf, Aktenzeichen, Verfahrensstand, gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Schreiben sowie alle bekannten Fristen und Termine.